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Mallorcapolice
Die so genannte Mallorcapolice ist eine Zusatz Haftpflichtversicherung. Insbesondere sinnvoll ist eine derartige Versicherung, wenn man plant in seinem Urlaubsland einen Wagen anzumieten. Denn bei einem Urlaub im Ausland mit einem Mietwagen ist es in der Regel so, dass die für das Mietfahrzeug abgeschlossene Haftpflichtversicherung nur eine sehr geringe Deckungssumme hat. Der Grund dafür ist, dass bei der Anmietung eines Mietwagens im europäischen Ausland nur die jeweiligen Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes gelten – und diese liegen in der Regel deutlich unter den Deckungssummen, wie sie in Deutschland gelten, wobei insbesondere in den südeuropäischen Ländern die Mindestversicherungssummen in der Regel niedrig sind. Anmieten sollte man ein Fahrzeug in der Regel eigentlich ausschließlich nur bei einer der anerkannten international vertretenen Autovermietungen. Am Urlaubsort selbst sollte man sich unbedingt darüber informieren, in weit Schäden abgesichert sind.
Nicht versichert sind durch eine Mallorcapolice sind Beschädigungen am Mietfahrzeug. Das heißt, die Mallorcapolice erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Eine Mallorcapolice kann diese Differenz durch entsprechend hohe Deckungssummen ausgleichen. Versäumt man eine derartige Versicherung abzuschließen und erleidet mit einem Mietfahrzeug im Urlaub einen Unfall, so gehen die Ansprüche, die über die Mindestversicherungssummen hinaus gehen, zu Lasten des Fahrers, der den Unfall verursacht hat. Abgeschlossen werden kann eine Mallorcapolice dabei für die Dauer von einem bis zwölf Monaten. Durch eine Mallorcapolice mitversichert ist neben dem Fahrer auch der mitreisende Lebenspartner.
Unnötig wird eine Mallorcapolice jedoch aber nur für den Fall, wenn man bereits einen Schutzbrief hat, bzw. eine Kfz-Versicherung mit einer entsprechenden Klausel im Bezug auf Mietwagen.
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